Unterstützung für Ladestationen für Elektrofahrzeuge

arama für Ladestationen für Elektrofahrzeuge richtet sich sowohl an natürliche als auch an juristische Personen. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Rechtspersonen wird im Oktober veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie hier. Der Durchführungszeitraum für dieses Projekt beträgt 44 Monate (bis zum 31. März 2026).

Finanzierungsintensität der Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Projektzielgruppen und Förderintensität von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (zum Festpreis):

  • Privatpersonen, die Ladestationen für Elektrofahrzeuge (3,7-11 kW) auf ihren eigenen Grundstücken (einzelne Häuser/Höfe) installieren möchten.

Förderungsintensität – 40 Prozent

  • Natürliche Personen, die auf einer ihnen gehörenden Immobilie in einem Mehrfamilienhaus oder auf einem Grundstück in einem Mehrfamilienhaus Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (3,7-11 kW) installieren möchten.

Förderungsintensität – 60 Prozent

  • Juristische Personen – Verwalter von gemeinschaftlich genutzten Grundstücken in einem Mehrfamilienhaus, die auf rechtlicher Grundlage auf Grundstücken, die den Bewohnern des Mehrfamilienhauses gehören, Ladestationen für Elektrofahrzeuge (7-22 kW) für die Nutzung durch die Bewohner des Mehrfamilienhauses installieren möchten.

Förderungsintensität – 80 Prozent

  • Öffentliche oder private juristische Personen, die für ihre Mitarbeiter Ladestationen für Elektrofahrzeuge (7-22 kW) installieren möchten.

Förderungsintensität – 30 Prozent

Förderungsvoraussetzungen für natürliche Personen:

  • Neue (unbenutzte) AC-Ladestation mit einem Ladeanschluss.
  • Nicht weniger als 3,7 kW und nicht mehr als 11 kW.
  • Ein dynamisches Energiemanagement (DLM) ist erforderlich.
  • Die bodenmontierte Zugangsstation muss eine Stoßfestigkeitsklasse von mindestens IK-08 aufweisen.
  • Die Zugangsstation für den Außenbereich muss eine Schlagfestigkeit von mindestens IK-08 und eine Staub- und Feuchtigkeitsbeständigkeit von mindestens IP-54 aufweisen.
  • Die Innenraum-Zugangsstation muss mindestens der Schutzart IP-44 entsprechen und gegen Staub und Feuchtigkeit geschützt sein.
  • Die Installationsarbeiten müssen von einer Person durchgeführt werden, die im Besitz eines von der staatlichen Energieregulierungsbehörde ausgestellten Elektroinstallationszertifikats ist.
  • Die Bushaltestelle muss innerhalb von höchstens 6 Monaten eingerichtet werden. ab dem Datum des Finanzierungsbeschlusses (Verlängerung möglich).

Erforderliche Dokumente:

  • Rechnung für den Kauf einer Bushaltestelle.
  • Rechnung für die Einrichtung einer Bushaltestelle.
  • Erklärung eines zugelassenen Unternehmers über die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge.
  • Auszug aus dem Immobilienregister des Staatlichen Unternehmenszentrums für Register.

Kontaktieren Sie uns! +370 663 55556 oder [email protected]